Mai 8 2009

Razzia wegen 2 MP3s

Im Prinzip war es das alte Spiel: User betreibt Filesharing per Tauschbörse (vermutlich wohl P2P), Anwaltskanzlei von Kohlen und Reibach mahnt ab und will Unterlassungserklärung + Schadensersatz. Filesharer gibt modifizierte Unterlassungserklärung ab und weigert sich, Schadensersatz zu leisten, weil er sich keiner Schuld bewusst ist.

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