Mai
8
2009
Razzia wegen 2 MP3s
Im Prinzip war es das alte Spiel: User betreibt Filesharing per Tauschbörse (vermutlich wohl P2P), Anwaltskanzlei von Kohlen und Reibach mahnt ab und will Unterlassungserklärung + Schadensersatz. Filesharer gibt modifizierte Unterlassungserklärung ab und weigert sich, Schadensersatz zu leisten, weil er sich keiner Schuld bewusst ist.















