Schäublonenverbot?

In München wurde ein 22jähriger Student wegen des ‘Anfangsverdachts auf Beleidigung’ verhaftet, weil er an seiner Autoscheibe die gute, alte Scherenschnitt-Schablone (Schäublone) mit der Stasi2.0-Aufschrift befestigt hatte.

Obwohl das Ding ja überall im Netz zu finden ist, prüft die Münchner Staatsanwaltschaft jetzt die Rechtmässigkeit dieses Bildes, was wiederum zur Kriminalisierung von diversen Bloggern, Shirtverkäufern, etc. führen könnte.

Auch jetzt.de (Süddeutsche Zeitung) schreibt, dass der Protest an der Scheibe nicht vom Protest im Netz zu trennen ist.

Die Frage nach der Notwenigkeit, den Begriff ‘Stasi2.0′ in die Wikipedia aufzunehmen, ist somit wohl auch geklärt!

Quelle: Gulli


1 Kommentar


  • By bojeonline.de, 1. Oktober 2007 @ 16:43

    “Wer mal eben so geguckt hat, wie die Homepage vom Bundeskriminalamt ausschaut und auf eine Seite “Militante Gruppe” gesurft ist, kann nunmehr sicher sein, daß auch seine personenbezogenen Daten erfaßt wurden….”

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