Auf grosser Löschmission war wohl wieder die Firma ProMedia unterwegs. Bei der Löschung von Rapidshare-Links, fiel dieser gleich auch mal eben ein Album der Band ‘Das Kreft", die ihre Platten über das Label Zellophon unter CC-Lizenz zum Download bereitstellt, zum Opfer.
Auf Nachfrage von Zellophon hiess es dann bloss: "…es tut uns sehr leid, dass wir ihren Titel aus versehen gelöscht haben. Ihr Link wurde auf dem Gulli-Board mit vielen anderen urheberrechtlich geschützten Dateien (NOFX-Alben) gefunden und ist aus versehen mitgelöscht worden."
Na schönen Dank, Herr Rasch! 
Quelle: Gulli, Netzpolitik
Ab heute gibt es eine Sonderausgabe des Piratenmagazins zur Vorratsdatenspeicherung zum Download (14 Seiten im PDF-Format). Es wird das Zustandekommen und die Folgen der VDS behandelt. Ausserdem gibt es Tipps, wie man diese umlaufen kann.
Unter oben stehendem Link sind auch Alternativdownloads (u.a. ed2k, BT und LaTex-Source) im Angebot.
Quelle: Gulli
In der Mainzer Uniklinik hat eine Ambulanz für Computer- bzw. Internetsüchtige eröffnet. Man erhofft sich, damit eine Versorgungslücke zu schliessen.
Die Spielsucht (Glücksspiel) ist ja nicht erst seit gestern eine ebenso anerkannte Krankheit wie z.B. Alkohol- oder Drogensucht. Bei Studien ist aber offenbar herausgekommen, dass bis zu 9% der Computeruser Abhängigkeitskriterien erfüllen. Immer mehr Kinder und Jugendliche unter 25 müssen psychotherapeutisch behandelt werden.
Insbesondere Online-Rollenspiele (sogenannte MMORPGs) scheinen ein hohes Suchpotential zu verströmen. Es werden Gruppentherapien angeboten.
Quelle: SWR
Gestern diskutierten Stefan Michalk (Geschäftsführer Bundesverband der Musikindustrie), Christian Solmecke (Anwalt der Kölner Kanzlei Wilde und Beuger) und Sven Hansen (Redakteur c’t) eine Stunde lang im Deutschlandfunk über das Thema Filesharing.
Wer sich für den Beitrag interessiert, kann diesen als Flash-Version hören oder auch als mp3 runterladen. Infos dazu gibt es hier.
Quelle: Gulli
Erst gestern wurde bekannt, dass StudiVZ in regelnmässigen Abständen mit der Polizei zusammenarbeitet und Kiffer ans Messer liefert.

Als ob das so was wie Werbung für den Betreiber Holtzbrinck wäre, kommt jetzt nach StudiVZ und SchülerVZ noch MeinVZ hinzu - für die Leute, die nicht (mehr) studieren oder zur Schule gehen und trotzdem ihre Daten und Bilder an ihre Bekannten (und wer weiss, an wen noch?) liefern möchten. Auch Werbebegeisterte sollen hier voll auf ihre Kosten kommen.
Die Verbraucherzentrale (vzbv) ruft die Leute zur Wachsamkeit und Zurückhaltung bei persönlichen Daten auf, da diese im worst case Zweckentfremdet werden, ohne dass der Urheber informiert wird. Es sollten keine Dienste genutzt werden, die irgendeine Zustimmung zur Weitergabe von Daten voraussetzen. Also: AGBs lesen!
Die Online-Durchsuchung des Verfassungsschutzes NRW ist nun erstmal vom Bundesverfassungsgericht verboten worden, da diese Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Auch wurde ein neues Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen eingeführt. Allerdings kann im Falle einer existenziellen Bedrohung eingegriffen werden. In allen anderen Fällen muss der Staat eben anders ermitteln.
Dies betrifft allerdings nur die Vorgehensweise, wie sie in Nordrhein-Westfalen (massgeblich für die heimliche Online-Durchsuchung) geregelt ist, nicht generell die Online-Durchsuchung. Aber ist ist doch zumindest für den Anfang mal ein Bisschen was Positives.
Man darf gespannt sein, wie das nun weitergeht.
Quelle: Golem
Update: Hat nicht lange gedauert. IM Wolfgang will jetzt natürlich mit der Brechstange ran, und ratzfatz das neue BKA-Gesetz auf den Weg bringen. Wie mittlerweile bei Golem zu lesen ist, deutet Herr Dr. Schäuble (fast erwartungsgemäss) die Entscheidung nämlich für sich und seine Pläne.
Zwar sind die Hürden recht hoch gelegt worden, aber: “Die Maßnahme kann allerdings schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen.”, meint das Bundesverfassungsgericht.
Schäuble sagte dazu: “Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann, damit dem Bundeskriminalamt eine Kompetenz zur Abwehr von Gefahren aus dem internationalen Terrorismus - wie in der Föderalismusreform I vorgesehen - übertragen werden kann”
Die Online-Durchsuchung soll aber (laut Innenminister) nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen.
Na klar…
Eine Liste von berichtenden Blogs gibt es übrigens bei Ralphs Piratenblog.
Offenbar versucht die RIAA ihren Mitarbeitern (und denen, die es werden wollen) zu verklickern, dass man auf dem Schwarzmarkt Software mit Crack bekommen kann (was ja soweit auch vollkommen richtig ist). Bloss ist hier nicht ein Crack in Form einer .exe oder eines Patches gemeint, sondern die Droge ‘Crack‘.
Hier ist von organisatorischen Verbindungen der Musikpiraterie mit Drogenhändlern die Rede. Zitat aus dem Video: "Wenn du eine CD kaufst, wirst du gefragt, ob du sie "mit" oder "ohne" willst - das "mit" bedeutet, dass der CD auch noch ein Piece Crack beiliegt."
Propaganda an sich ist meist gefährlich, in diesem Fall wohl aber eher einfach nur lächerlich.
Quelle: Gulli