Category: Recht, Politik & Gesellschaft

NetCologne macht in Sachen Mobilfunk

Der Kölner Telekommunikationsanbieter NetCologne hat heute neben den erfolgreich etablierten Abteilungen Festnetz, DSL und Kabel-TV eine eigene Mobilfunksparte eingeführt. Zur Präsentation im KölnTurm (30. Stock) waren diverse Gäste geladen.

Bis Ende 2008 will man 25.000 Neukunden gewonnen haben. NetCologne wird hierbei nicht nur als Provider, sondern als MVNO (Mobile Virtual Network Operator) fungieren. Partner ist hierbei die ePlus Mobilfunk GmbH & Co. KG auf deren Infrastruktur zurückgegriffen wird.

Ab sofort gibt NC SIM-Karten aus (015776 + 5-stellige Rufnummer). Angeboten werden via Internet eigene Dienste (SMS, MMS, WAP), Tarife und Produktkombinationen. Freischaltungen erfolgen allerdings lt. Geschäftsführer Werner Hanf erst ab dem 20./21. Oktober.

Zum Beginn wird es 3 Endkunden-Pakete geben:

  • Doppel-Flat
  • Joker-Flat
  • Netmobil-Flat

Hierbei gilt:

  • 2 Mbit/Sekunde für 54,80 €
  • 6 Mbit/Sekunde für 59,80 €
  • 18 Mbit/Sekunde für 64,80 €

Die SIM-Karten sind UMTS-fähig. Sonderrufnummern und Auslandsgespräche sind nicht in der Flat enthalten. Im Laufe des Jahres sollen zusätzliche Angebote entwickelt werden, um mehr Kunden aus dem eigenen Netz mit günstigen Tarifen versorgen zu können.

Quelle: koeln-nachrichten.de

Meine Meinung : Ich war >10 Jahre lang Kunde bei NetCologne und eigentlich niemals unzufrieden.OK, der Umgang mit den Verbindungsdaten hat mir nicht sonderlich gefallen - aber das läuft ja kaum irgendwo zufriedenstellend ab. Alles in Allem:

Teures Filesharing

In Amiland ist eine alleinerziehende Mutter (also nicht Britney Spears :confused: ) von einem Geschworenengericht zu einer 222.000US$-Geldstrafe für 24 Songs verurteilt worden.

Sie hatte 1.702 Tracks in ihrem KaZaa-Shared-Ordner - bei 24 davon konnte man ihr die Verbreitung nachweisen. Die Geldstrafe (9.250$/Track) wurde für das Anbieten -unabhängig davon, ob ein Download gegeben war- festgelegt.

Ihre IP sowie die MAC-Adresse ihrer Netzwerkkarte konnten eindeutig nachgewiesen werden. Ausserdem hatte sie ihre Hotmail-Adresse für KaZaa benutzt. Leichter kann man es der RIAA kaum machen.

Quelle: Gulli

Blödheit muss ja bekanntlich bestraft werden. Aber ob’s dann gleich 9.250 Dollars pro MP3, WMA oder was auch immer sein müssen?

Update: Die Betroffene, Jammie Thomas, will vermutlich gegen das Urteil Berufung einlegen. Über die Chancen ist man sich nicht einig.

Dafür spricht, dass die Summe von 9250 Dollar relativ absurd ist, weil ja nicht mal nachgewiesen wurde, ob die von ihr angebotenen Songs überhaupt runtergeladen wurden.

Dagegen spricht, dass das Anbieten zweifelsfrei per IP-Log nachgewiesen wurde. Ausserdem würden inkl. Gerichtskosten schnell mal 500.000 Dollar zusammenkommen (Frau Thomas verdient im Jahre ~36.000$). Die Berufung kostet zusätzlich.

Wer sich über Einzelheiten informieren oder Jammie Thomas unterstützen möchte, kann dies hier tun.

Diskussion über 202c

Heute Abend, 19:00 Uhr kann man sich beim Schweizer Hackerfunk eine Diskussion über den ‘Hackerparagraphen’ 202c per mp3- oder ogg-Stream anhören.

Unter Anderem geht es wohl darum, dass ein solcher Paragraph evtl. auch in der Schweiz eingeführt werden könnte, die ja eine Art Anlaufstelle für deutsche Sites mit hierzulande kriminalisiertem (oder zu kriminalisierendem) Content geworden ist.

Im Laufe der Sendung ist die Redaktion unter der Rufnummer +41 44 5672400 erreichbar. Im Anschluss wird es auch einen Podcast dazu geben.

Die Streams:

Quelle: Gulli

Free Burma

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Videoportale bei den Ö/R

Was der Lokalsender Center-TV schon seit seinen Anfängen in Köln seinen Zuschauern liefert, wollen nun auch öffentlich/rechtliche Sender anbieten.

ARD, ZDF, WDR und ARTE arbeiten zur Zeit an Videoportalen, auf denen man sich die verpassten Sendungen der letzten Woche dann per Stream ansehen kann. So stellt z.B. ARTE ab dem 01.10. seine Streams im Flash- und im Windows Media Format bereit.

Ansehen werd’ ich mir das auf jeden Fall mal!

Quelle: Gulli

Schäublonenverbot?

In München wurde ein 22jähriger Student wegen des ‘Anfangsverdachts auf Beleidigung’ verhaftet, weil er an seiner Autoscheibe die gute, alte Scherenschnitt-Schablone (Schäublone) mit der Stasi2.0-Aufschrift befestigt hatte.

Obwohl das Ding ja überall im Netz zu finden ist, prüft die Münchner Staatsanwaltschaft jetzt die Rechtmässigkeit dieses Bildes, was wiederum zur Kriminalisierung von diversen Bloggern, Shirtverkäufern, etc. führen könnte.

Auch jetzt.de (Süddeutsche Zeitung) schreibt, dass der Protest an der Scheibe nicht vom Protest im Netz zu trennen ist.

Die Frage nach der Notwenigkeit, den Begriff ‘Stasi2.0′ in die Wikipedia aufzunehmen, ist somit wohl auch geklärt!

Quelle: Gulli

SPD knickt langsam ein

Jetzt schwächelt allmählich auch die SPD allmählich beim Widerstand gegen die von der CDU und Schäuble geplante Online-Durchsuchung. Karl Peter Bruch, der Innenminister des Bundeslandes Rheinland-Pfalz äusserte dem Focus gegenüber, dass er diese bei klarer, rechtsstaatlicher Regelung ‘für wenige Ausnahmefälle’ für brauchbar hält.

Die Rede ist hier von einem Katalog, der regelt, in welchen Fällen eine solche Massnahme gerechtfertigt ist. Ebenfalls widerlegte Bruch die Aussage des BKA, dass es nur wenige solcher Durchsuchungen geben werde. Auch sagt er, es sei zu erwarten dass wohl künftig fast jeglicher Telefonverkehr verschlüsselt via VoIP ablaufen werde.

Währenddessen schliesst Jürgen Gehb, Sprecher der CDU/CSU nicht mehr aus, zu diesem Zweck das Grundgesetz zu ändern. Der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (ebenfalls CDU/CSU) sagte, dass nach seiner Kenntnis nur 20% des Daten- bzw. Mobilfunkverkehrs des letzten Fahndungserfolges offengelegt werden konnten, weshalb 7 von 10 Personen nicht gefasst wurden.

Quelle: Golem

Das sind ja tolle Aussichten… http://www.planet-kristen.de/gsmilies/icon_kotz.gif

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