Dez
5
2007
Der AK Vorrat appelliert jetzt an Bundespräsident Horst Köhler, das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht zu unterschreiben. Seine Unterschrift ist für die Verabschiedung zwingend erforderlich. Chancen bestehen, da Köhler bisher schon mehr als einmal seine Unterschrift verweigert hat.
In dem Schreiben ist von einem vorsätzlichen Verfassungsbruch seitens der Parteien (CDU, CSU, SPD) die Rede.
Quellen: Gulli, Golem, AK Vorrat
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Dez
4
2007
Auf der Nokia World 2007 in Amsterdam hat Nokia die zukünftige Marschrichtung für Mobiltelefone vorgestellt. So sollen Käufer eines Nokia-Handys ein Jahr lang unbegrenzt Zugriff auf Musikdownloads haben. Ausserdem sollten neue Geräte Internetradio unterstützen. Eigens dafür gibt es eine neue Software (zur Zeit noch in der Betaphase), die bisher allerdings nur die Modelle N82, N91, N95 und N85 8GB unterstützen. Später sollen aber auch weitere Modelle folgen.
Wie die Preise hierbei aussehen, und in welchen Gebieten dieses Konzept angeboten wird, ist hingegen vollkommen unklar. Ein klarer Vorteil ist bei diesem Abo aber, dass die Titel auch nach dessen Ablauf weiterhin nutzbar sein sollen.
Weiterhin setzt der finnische Mobilfunkriese darauf, dass in etwa 5 Jahren bis zu einem Viertel aller Entertainmentangebote nicht von den üblichen Medien, sondern von den Nutzern selbst erstellt werden. Hierzu wird dann z.B. Videobearbeitungssoftware auf den Handys installiert sein.
Quelle: Golem
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Dez
3
2007
Der AK Vorrat listet in seinem Wiki nun Möglichkeiten auf, wie man die Vorratsdatenspeicherung umgehen kann. Weiter Ideen und Anregungen sind natürlich -wie immer- willkommen.
Quelle: Gulli
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Dez
3
2007
Microsoft schiesst im Browserwettstreit erneut den Vogel ab, indem sie in ihrem Internet Eplorer Blog behaupten, der IE sei sicherer als Mozillas Firefox. Allerdings berufen sich die Redmonder dabei auf eine Studie aus dem eigenen Hause - die Quelle wird dem Leser erstmal verschwiegen.
Verständlich, dass man bei Mozilla erstmal sauer ist. Aber auch die Inhalte des zweifelhaften Blogeintrags werden kritisiert: Hier sagt Microsoft, dass ihr Browser sicherer sei, weil seit Oktober 2004 weniger Sicherheitslöcher gestopft werden mussten. Mozilla wiederum meint, dass es viel bedeutender sei, wieviel Zeit vom Bekanntwerden bis zum Schliessen dieser Sicherheitslecks vergeht.
Weiterhin erinnert Mozilla hier gerne an das ‘angebliche’ Firefox-URI-Problem, was letztendlich ein windowsübergreifendes, vom Internet Explorer verursachtes Problem war. Dies hatte Microsoft erst nach 3 Monaten eingeräumt und nach 4 Monaten war der Fehler erst behoben.
Auch Secunia spricht in einer Analyse recht deutlich für Mozilla, die dafür bekannt sind, solche Bugs möglichst schnell zu beheben. Bei Microsoft wird hingegen kritisiert, dass Patches nur noch monatlich erscheinen.

Quelle: Golem
Na ja, in Redmond hat man ja jetzt auch erst mal damit zu tun, das Tastaturproblem in den Griff zu bekommen!
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Dez
3
2007
Microsofts schnurlose Tastaturen sind ein Sicherheitsrisiko. Das hat die Firma Dreamlab Technologies aus der Schweiz jetzt herausgefunden. Diese zeigte sich überrascht, wie leicht es ist, die Verschlüsselung zu knacken und somit den kompletten darüber laufenden Datenverkehr (worst case: Passwörter, PINs, TANs, etc.) mitzuschneiden.
Demnach kommt dort lediglich eine XOR-Technik mit einem 8-Bit-Schlüssel zum Einsatz und wird so lange genutzt, bis die Verbindung neu kalibriert wird. Per Bruteforce wäre dies relativ schnell geknackt. Bestätigt wurde dies für die Serien Wireless Optical Desktop 1000/-2000. Ob das auch für die 3000er und 4000er Serie gilt, ist offenbar noch nicht klar. Diese nutzen aber dieselbe Übertragungstechnik. Bluetoothmodelle sind davon wohl definitiv nicht betroffen. Dreamlab hat die Daten aus einer Distanz von 10 Metern abgegriffen. Mit dem entsprechenden Equipment sind aber auch grössere Entfernungen denkbar.

Auch einige Modelle von Logitech setzen auf diese Funktechnik, nutzen aber eine zusätzliche Verschlüsselung.
Quelle: Golem
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Nov
30
2007
Dass sich die Regierung dieses Landes einen Scheiss für das Grundgesetz interessiert, haben wohl mittlerweile auch die letzten Kapiert. So wundert es wohl niemanden, dass auch der Bundesrat nun “JA” zur Vorratsdatenspeicherung gesagt hat. Ab dem 01.01.2008 werden nun wohl alle Verbindungsdaten für ein halbes Jahr gespeichert.
Die einzige Hoffnung, die noch bleibt ist die Verfassungsbeschwerde, die weiterhin jeden Tag mehrere hundert Vollmachten an Zuwachs bekommt. Die angegebenen 13.000 Kläger werden nur deswegen genannt, weil es keine aktuelle Zählung gibt.
Es wird auch weiterhin zu Protesten aufgerufen. Der AK Vorrat weist darauf hin, dass die Vorschrift des § 113 Telekommunikationsgesetz entgegen der Aussagen der Bundesjustizministerin ermöglichen wird, Internetnutzer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten soll diese Befugnis bestehen.
Twister (Bettina Winsemann) fügt hinzu: “Damit wird nicht nur klar, dass die Befürchtungen der Bürgerrechtler mehr als berechtigt und die Beruhigungen der Politiker nichts als Beschwichtigungen waren. Nein, es wird auch klar, dass hier die Privatsphäre aller TK-Nutzer abgeschafft wird, um demnächst aufzuklären, wer einen Klingelton aus dem Internet geladen hat. Das ist an Absurdität nicht zu überbieten.“

Quellen: Gulli, Netzpolitik
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Nov
28
2007
Der Greifswalder Verfassungsrichter und Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Helmut Wolf hält die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung für nicht grundgesetzkonform. “Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist….Mit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt…..Der Bürger darf nicht so behandelt werden, als sei er ein potenzieller Straftäter“.
Er hält die Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat daher für sehr aussichtsreich.
Nach seiner (und nicht nur seiner
) Meinung verletzt die Vorratsdatenspeicherung nämlich das Fernmeldegeheimnis, dieses ist wiederum im Grundgesetz festgeschrieben. Das besagte LVG hatte sich im Jahre 99 mit der Schleierfahndung (verdachtsunabhängige Personenkontrollen) befasst. Damals hatte das Gericht gegen diese Massnahme entschieden. Eben genau dies ist aber auch bei der VDS der Fall.
Quelle: Golem
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