Griller verprügelt und verurteilt
Nicht von randalierenden Nazis oder sonst irgendeiner Randgruppe, nö. Vom USK in München – und das vor laufender Kamera, mal abgesehen von (vielleicht entscheidenden) sechs Sekunden.
Von vorne: Ein gebürtiger Pole, seit ~20 Jahren in Deutschland ansässig mit deutschem Pass grillt am Karfreitag mit Familie und Freunden in einer für das Grillen nicht freigegebenen Zone am Feringasee. Als die Polizei den genannten Mann kontrolliert, kommen einige abwertende Sprüche seitens der Griller, wie z.B. “typisch deutsch”. Der Beschuldigte hat zu dem Zeitpunkt auch etwa 0,8 Promille Alk im Blut. Er möchte nicht gefilmt werden. Im Hintergrund ist eine Stimme, die sagt, er könne sich in “seinem Land” benehmen, wie er wolle, hier nicht – vermutlich von einem der Beamten. Der Mann entgegnet ein “Fuck you!” (was Anderes würde mir in dem Moment wohl auch nicht einfallen).
Die Beamten wollen den Ausweis des Mannes sehen, den habe er im Auto sagt er. Auf dem Weg zum Parkplatz gibt er zu, den Ausweis in der Tasche zu haben, ihn aber nicht zeigen zu wollen. Jetzt sollen die Beamten ihm “Zwang” angedroht haben, ihn belehrt haben, und er habe (laut der Aussage der Polizisten) die “Hand weggeschlagen” und den Beamten “weggeschubst”. Genau das sind aber die sechs Sekunden, die auf dem Beweisvideo fehlen.
Danach Rangelei am Boden, das Einmischen von Passanten, die aber ignoriert werden, sowohl vor Ort als auch später vor Gericht. Der Richter im anhängenden Verfahren sieht die harte Behandlung durch die Beamten als uninteressant, es ginge hier nur um den Angeklagten. Die drei gehörten Zeugen sind alle Polizisten. Dass sich deren Aussagen decken, muss man wohl nicht gesondert erwähnen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Staatsanwaltschaft fordert 100 Tagessätze, der Beklagte erhält 90 Tagessätze à 45 Euro, weil "Null Respekt gegenüber Justiz und Polizei, damit hat alles angefangen", aber – oh God, have mercy – "Das Verteidigungsverhalten wird nicht zu Lasten des Angeklagten berechnet.".
Eine eingelegte Berufung der Anwälte des Beklagten sowie eine Anzeige gegen fünf Beamte wurden eingestellt, da ein strafbares Verhalten nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellbar sei. Es sei "gerade noch verhältnismäßig". Gegen den Richter ist unterdessen offenbar eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt worden.
So geht das also in Bayern. Mann, mann, mann, wie asi kann man sein? Bin ich froh, da nicht leben zu müssen.
via Fefe / sueddeutsche.de















