Abmahnung: Originalvollmacht erforderlich

Eine Abmahnung, die von einer Anwaltskanzlei ohne die dazugehörige Originalvollmacht des Rechteinhabers verschickt wird, kann nach erneutem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom Abgemahnten zurückgewiesen werden. Somit habe der Abgemahnte auch nicht die Kosten der Rechtsverfolgung, also die Anwaltskosten, zu tragen.

Der Beschuldigte hat hier ein berechtigtes Interesse zu erfahren, "ob der Vertreter des Abmahners zur Abmahnung überhaupt bevollmächtigt" ist – da reicht ne billige Kopie eben nicht.

Schade eigentlich, dass der jeweilige Rechteinhaber bei den Massenabmahnungen, wie sie gerade im Bereich Filesharing heute üblich sind, dann doch etwas Aufwand haben dürfte, diese Originalvollmachten alle zu unterzeichnen. :P

BTW: Das komplette Urteil kann man sich bei damn-legal durchlesen!

via gulli

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