Abmahnung: Originalvollmacht erforderlich
Eine Abmahnung, die von einer Anwaltskanzlei ohne die dazugehörige Originalvollmacht des Rechteinhabers verschickt wird, kann nach erneutem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom Abgemahnten zurückgewiesen werden. Somit habe der Abgemahnte auch nicht die Kosten der Rechtsverfolgung, also die Anwaltskosten, zu tragen.
Der Beschuldigte hat hier ein berechtigtes Interesse zu erfahren, "ob der Vertreter des Abmahners zur Abmahnung überhaupt bevollmächtigt" ist – da reicht ne billige Kopie eben nicht.
Schade eigentlich, dass der jeweilige Rechteinhaber bei den Massenabmahnungen, wie sie gerade im Bereich Filesharing heute üblich sind, dann doch etwas Aufwand haben dürfte, diese Originalvollmachten alle zu unterzeichnen.
BTW: Das komplette Urteil kann man sich bei damn-legal durchlesen!
via gulli
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9. Mai 2010 um 18:23 Uhr
Wäre mal interessant ob die Jungs aus obiger Geschichte eine solche Vollmacht erhalten haben? Sollte man denen vielleicht mal stecken…
1. September 2010 um 03:52 Uhr
[...] knight, schau mal, ob dir das hier hilft. ________________ Wir haben so lange so viel mit so wenig versucht, daß wir jetzt in [...]