StudiVZ vs. Facebook: And the winner is…

Da dachte man bei Facebook, man könne StudiVZ ans Bein pinkeln, weil die bösen Berliner ja Sourcode geklaut und Design kopiert haben (und im besagten Sourcecode auch noch anfangs das Wort “Fakebook” zu lesen war). Heute entschied die für Wettbewerbsgeschichten zuständige 33. Zivilkammer des Kölner Landgerichts: Nix iss!

Die konnten nämlich "trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten" mangels Herkunfstäuschung nix unlauteres daran finden (AZ 33 O 374/08). Heißt nix anderes, als dass StudiVZ nie so getan hat, als wären sie tatsächlich Facebook. Außerdem habe beim Start von StudiVZ im November 2005 hier noch gar kein Schwein Facebook gekannt. Die werden (juristisch gesehen) hier nämlich erst ernst genommen, seit es die deutsche Version gibt, was im März 2008 war.

Stattdessen hat man jetzt sogar die Anwälte von Facebook gerügt, sie hätten lediglich Vermutungen angestellt, die aber nicht konkret genug gewesen seien, um einen Vergleich des Sourcecodes zu rechtfertigen. Die Ähnlichkeiten könnten durchaus darauf beruhen, dass die Seite nachprogrammiert wurde, das US-Version von Facebook war ja von jedem einsehbar.

Ob sich das jetzt auf die parallel laufende Klage in Amiland auswirkt, ist unklar. Genauso, wie die Frage, ob Facebook in Berufung gehen wird. Bei StudiVZ freut man sich jedenfalls. Markus Berger – de Léon: "Wir freuen uns, dass das Landgericht Köln die Klage vollumfänglich abgewiesen hat. Denn solch eine Klage bindet Kapazitäten und Geld. Für uns ist dieses Urteil auch ein Signal an den Markt, dass unser Angebot rechtens ist."

via golem

Share

2 Kommentare zu “StudiVZ vs. Facebook: And the winner is…”

  • Arty Says:

    Der kleine Mann, der mal bei Rot über die Ampel geht, oder 2-3 Songs aus dem Internet herunterläd und eine “Urheberrechtsverletzung” begeht, bekommt seine Rechte via richterliche Anordnungen abgesprochen, und die großen Konzerne verdienen damit Millionen und kommen damit noch durch – dies nennt man dann Rechtstaat.

  • schwarz-weiss.cc Says:

    Kein Nachspiel ohne Vorspiel…

    Da studiVZ nicht versucht seinen Usern etwas – nämlich das Sie bei Facebook seien – vorzuspielen gibt es, zumindest nach aktuellem Stand, auch kein juristisches Nachspiel in Form eines Urteils gegen studiVZ. Die für Wettbewerbsr…

Hinterlasse einen Kommentar

* = Pflichtfeld

Kommentarvorschau

:) 
:D 
:( 
:eek: 
:shock: 
:confused: 
:lol: 
:x 
:P 
:ups: 
:cry: 
:evil: 
:twisted: 
:roll: 
;) 
:idee: 
:pfeil: 
:| 
:mrgreen: 
:XD: 
:DX: 
:ugly: 
:freu: 
:freu2: 
:motz: 
:lachtot: 
:irre: 
:hilfe: 
:wallbash: 
:gott: 
:zensur: 
:hurra: 
:skeptisch: 
:bravo: 
:pfeif: 
:ja: 
:nein: 
:maul: 
:doh: 
:girl: 
:winken: 
 
Smileys by GreenSmilies.com Verglichen mit dem Netz ist das Leben ein rechtsfreier Raum