Besserer Verbraucherschutz per Gesetz

Heute wurde im Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, dass Verbraucher besser gegen unerwünschte Telefonwerbung schützen soll. Wer dagegen verstößt, kann bis zu 50.000 Euro dafür zahlen. Das Gesetz wurde im Juli 2008 beschlossen und lag im März dem Bundestag vor.

So dürfen Callcenter jetzt nicht mehr mit unterdrückter Rufnummer anrufen, das kann schon mal bis zu 10.000 Euro kosten. Kunden können zudem leichter aus Veträgen aussteigen können. Die Forderung der Länder, telefonisch geschlossene Verträge generell schriftlich bestätigen zu müssen, wurde nicht erfüllt.

Bei Zeitungs-/Zeitschriftenverträgen und Wett-/Lottoangeboten gibt es jetzt ein Widerrufsrecht. Für Telefon- und Handyverträge gab es das ohnehin schon, es erlischt aber jetzt nicht mehr automatisch mit dem Vertragsbeginn, sondern erst bei der ersten Zahlung.

Generell können Verträge innerhalb von zwei Wochen vom Kunden rückgängig gemacht werden, der Anbieter muss den Kunden schriftlich darüber informieren. Bei Werbeanrufen läuft die Frist nicht für zwei, sondern vier Wochen.

Bei Anbieter-/Tarifwechseln (z.B. Telefon, Strom) muss der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden.

via heise




Share

Hinterlasse einen Kommentar

* = Pflichtfeld

Kommentarvorschau

:) 
:D 
:( 
:eek: 
:shock: 
:confused: 
:lol: 
:x 
:P 
:ups: 
:cry: 
:evil: 
:twisted: 
:roll: 
;) 
:idee: 
:pfeil: 
:| 
:mrgreen: 
:XD: 
:DX: 
:ugly: 
:freu: 
:freu2: 
:motz: 
:lachtot: 
:irre: 
:hilfe: 
:wallbash: 
:gott: 
:zensur: 
:hurra: 
:skeptisch: 
:bravo: 
:pfeif: 
:ja: 
:nein: 
:maul: 
:doh: 
:girl: 
:winken: 
 
Smileys by GreenSmilies.com Verglichen mit dem Netz ist das Leben ein rechtsfreier Raum