Razzia wegen 2 MP3s

Im Prinzip war es das alte Spiel: User betreibt Filesharing per Tauschbörse (vermutlich wohl P2P), Anwaltskanzlei von Kohlen und Reibach mahnt ab und will Unterlassungserklärung + Schadensersatz. Filesharer gibt modifizierte Unterlassungserklärung ab und weigert sich, Schadensersatz zu leisten, weil er sich keiner Schuld bewusst ist.

So weit, so gut – hat man schon 1000 x gehört/gelesen.

Jetzt stellt aber der Rechteinhaber Strafantrag, wegen sage und schreibe 2 (in Worten ZWEI) geschützten Audiotiteln. Was macht ein zuständiger Richter beim Amtsgericht Augsburg? Er unterschreibt deswegen einen Hausdurchsuchungsbeschluss, in dem steht: “Im Übrigen hält die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten" sowie "Die Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachtes und ist für die Ermittlungen notwendig." :mad:

Es ist vorbei, bye bye Grundgesetz… :cry:

via gulli

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8 Kommentare zu “Razzia wegen 2 MP3s”

  • Teo Says:

    Prinzipiell bin ich der Meinung: Geklaut ist geklaut, egal ob es nun eine Packung Batterien oder ein LCD-TV ist. Ebenfalls wurst ist, dass der Down- oder Upload von MP3s als “normal” empfunden wird. Eine Straftat ist es dennoch.
    Auf der anderen Seite gibt es sicherlich Verfahren, die Leute mit weitaus höheren Downloadzahlen betreffen. Die Frage ist also nicht ob Schuld oder Unschuld, sondern ob sinnvoll oder sinnlos.

  • KRiZZi Says:

    Das ist ja auch prinzipiell völlig richtig. Aber ich frag mich ernsthaft, wo das enden soll, wenn 2 illegal zur Verfügung gestellte Songs schon eine Hausdurchsuchung rechtfertigen – das steht doch in keinerlei Verhältnis zueinander. :wallbash:

  • FERNmann Says:

    Also ich bin grundsätzlich auch dafür, dass Musiker/Filmemacher/Programmierer für ihre Arbeit entlohnt werden sollten, allerdings reagiert die Industrie einfach über. Damit vergrault man sich nur die Kunden und die sind am Ende die, die letzendlich entscheiden, ob Geld fließt.

  • KRiZZi Says:

    Das auch, aber das ist nicht das Erschreckende. Lies dir mal Artikel 13 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes durch:

    Artikel 13

    (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

    (2) Durchsuchungen dürfen nur durch
    den Richter, bei Gefahr im Verzuge
    auch durch die in den Gesetzen
    vorgesehenen anderen Organe angeordnet
    und nur in der dort vorgeschriebenen
    Form durchgeführt werden.

    Bei der Gelegenheit werfen wir doch gleich mal einen Blick auf Artikel 5 Absatz 1:

    Artikel 5

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung
    in Wort, Schrift und Bild frei zu
    äußern und zu verbreiten und sich aus
    allgemein zugänglichen Quellen
    ungehindert zu unterrichten. Die
    Pressefreiheit und die Freiheit der
    Berichterstattung durch Rundfunk und
    Film werden gewährleistet. Eine Zensur
    findet nicht statt.

    Weißt du was ich meine? Hier werden Grundrechte ignoriert!

  • Sascha Says:

    Ja leck wie geil g Der Sonntagslacher

  • Sascha Says:

    Nachtrag, das mit der Kommentarvorschau find ich hammer. is des n Plugin ?

  • KRiZZi Says:

    Jein, das kommt mit dem Editor. :wink:

  • Sascha Says:

    Gefällt mir sehr gut die Kommentareingabe hier. Hab n ähnliches Plugin gefunden, nennt sicht live comment preview.

    http://www.blogjack.de/kommentarvorschau-plugin-wordpress/

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