Razzia wegen 2 MP3s
Im Prinzip war es das alte Spiel: User betreibt Filesharing per Tauschbörse (vermutlich wohl P2P), Anwaltskanzlei von Kohlen und Reibach mahnt ab und will Unterlassungserklärung + Schadensersatz. Filesharer gibt modifizierte Unterlassungserklärung ab und weigert sich, Schadensersatz zu leisten, weil er sich keiner Schuld bewusst ist.
So weit, so gut – hat man schon 1000 x gehört/gelesen.
Jetzt stellt aber der Rechteinhaber Strafantrag, wegen sage und schreibe 2 (in Worten ZWEI) geschützten Audiotiteln. Was macht ein zuständiger Richter beim Amtsgericht Augsburg? Er unterschreibt deswegen einen Hausdurchsuchungsbeschluss, in dem steht: “Im Übrigen hält die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten" sowie "Die Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachtes und ist für die Ermittlungen notwendig." :mad:
Es ist vorbei, bye bye Grundgesetz…
via gulli
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8. Mai 2009 um 21:32 Uhr
Prinzipiell bin ich der Meinung: Geklaut ist geklaut, egal ob es nun eine Packung Batterien oder ein LCD-TV ist. Ebenfalls wurst ist, dass der Down- oder Upload von MP3s als “normal” empfunden wird. Eine Straftat ist es dennoch.
Auf der anderen Seite gibt es sicherlich Verfahren, die Leute mit weitaus höheren Downloadzahlen betreffen. Die Frage ist also nicht ob Schuld oder Unschuld, sondern ob sinnvoll oder sinnlos.
8. Mai 2009 um 22:32 Uhr
Das ist ja auch prinzipiell völlig richtig. Aber ich frag mich ernsthaft, wo das enden soll, wenn 2 illegal zur Verfügung gestellte Songs schon eine Hausdurchsuchung rechtfertigen – das steht doch in keinerlei Verhältnis zueinander.
10. Mai 2009 um 09:19 Uhr
Also ich bin grundsätzlich auch dafür, dass Musiker/Filmemacher/Programmierer für ihre Arbeit entlohnt werden sollten, allerdings reagiert die Industrie einfach über. Damit vergrault man sich nur die Kunden und die sind am Ende die, die letzendlich entscheiden, ob Geld fließt.
10. Mai 2009 um 09:32 Uhr
Das auch, aber das ist nicht das Erschreckende. Lies dir mal Artikel 13 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes durch:
Bei der Gelegenheit werfen wir doch gleich mal einen Blick auf Artikel 5 Absatz 1:
Weißt du was ich meine? Hier werden Grundrechte ignoriert!
10. Mai 2009 um 16:42 Uhr
Ja leck wie geil g Der Sonntagslacher
10. Mai 2009 um 16:43 Uhr
Nachtrag, das mit der Kommentarvorschau find ich hammer. is des n Plugin ?
10. Mai 2009 um 19:30 Uhr
Jein, das kommt mit dem Editor. :wink:
11. Mai 2009 um 11:56 Uhr
Gefällt mir sehr gut die Kommentareingabe hier. Hab n ähnliches Plugin gefunden, nennt sicht live comment preview.
http://www.blogjack.de/kommentarvorschau-plugin-wordpress/