In die eigene Falle gegangen?
Unsere, besonders in letzter Zeit heiß geliebte, Familienministerin ist angezeigt worden – wegen Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften.
Ausgehend von einem SpOn-Bericht, in dem u.a. folgendes zu lesen ist:
Irgendwann im Laufe der Pressekonferenz im Familienministerium werden die Fernsehteams gebeten, ihre Kameras abzuschalten. Man werde nun, erklärt Pressesprecherin Iris Bethge, Material zeigen, das man nicht weiterverbreiten dürfe. Dann ruft Bjørn-Erik Ludvigsen von der norwegischen Kriminalpolizei einen Internet-Browser auf und zeigt ein paar Webseiten – live. Die erste ist beunruhigend: Nackte Kinder posieren da für die Kamera, in Hochglanzoptik. Hier handele sich um eine kommerzielle “Softcore-Lolita-Seite” erklärt der Fachmann für Missbrauchsdelikte, die minderjährigen Models ließen sich freiwillig fotografieren und würden dafür in der Regel auch bezahlt. Dann öffnet der Polizist weitere Seiten – und die ersten Journalisten im Saal wenden gequält den Blick ab. Obwohl die Vorschaubildchen auf den Banner-Seiten und Startbildschirmen klein sind und der Beamer nicht allzu stark, ist deutlich zu erkennen, dass hier Kinder beim Sex mit Erwachsenen zu sehen sind. Hier handele sich oft um ursprünglich nicht zu kommerziellen Zwecken gemachte Aufnahmen, sagt Ludvigsen. Sondern um Bilder vom Missbrauch etwa im familiären Umfeld, die später auf Bezahlseiten landeten.
Damit ist wohl der Tatbestand von §184b StGB erfüllt, dieser stellt Verbreitung und öffentliche Aufführung von Kinderpornographie unter Strafe. Und somit ging bei der niedersächsischen Polizei folgender Hinweis ein:
“Frau Ursula von der Leyen, Frau Iris Bethge, Herr Björn-Erik Ludvigsen und möglicherweise weitere Personen haben anläßlich einer Pressekonferenz, wie man dem Artikel auf Spiegel-Online entnehmen kann kinderpornographisches Material auf einem PC aufgerufen und Dritten zur Verfügung gestellt. Damit dürften diese Personen den Straftatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischen Materials erfüllt haben. ich fordere Sie auf, umgehend entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und die handelnden Personen ihrer gerechten Strafe zuzuführen.”
Das jedenfalls behauptet sigiberlin, ein User des Opensource-Forums VDR Portal. Die Polizei Niedersachsen gab den Fall an die Berliner Polizei ab, da der “Tippgeber” dort seinen Wohnsitz hat. Diese wiederum gab an das BKA weiter, das bestätigte:
“Ihre Anzeige vom 27.04.2009 wegen des Verdacht des Besitzes von kinderpornographischen Schriften ist hier eingegangen. Zum selben Sachverhalt liegt hier bereits eine Strafanzeige vom 13.03.2009 vor. Der Vorgang wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin, Abteilung 2, Turmstraße 91, 10559 Berlin, unter dem Aktenzeichen 74 AR 23/09 bearbeitet. Zu Auskünften zu Verfahren der Staatsanwaltschaft ist die Polizei grundsätzlich nicht berechtigt.“
Das Posting von sigiberlin kann man hier nachlesen. Er ruft bei der Gelegenheit zum Mitmachen auf!
via gulli
Update: Laut einem weiteren Posting von 14:15 Uhr wurde die Anzeige fallen gelassen, angeblich “Kein Anzeichen für eine strafbares Verhalten Frau von der Leyens”. Schade eigentlich…
















7. Mai 2009 um 15:09 Uhr
Und wieder eingestellt, da hat wohl jemand versucht aus einem Floh einen Elefanten zu machen.
7. Mai 2009 um 16:15 Uhr
Hätte ja klappen können!