BKA-Gesetz ist durch

Das BKA-Gesetz, das auch die heimliche Online-Durchsuchung beinhaltet, ist nun -befristet bis zum Jahre 2020- beschlossene Sache. Diese sollen laut tagesschau.de in einem Zwei-Stufen-Verfahren Anwendung finden:

  1. Richter ordnet Durchsuchung an.
  2. Daten werden von 2 BKA-Beamten und einem unabhängigen Datenschutzbeauftragten ausgewertet. Hierbei wird geprüft, ob der ‘Kernbereich privater Lebensgestaltung’ angegriffen wurde.

Hat der Datenschützer etwas auszusetzen, werden die Daten dem Richter vorgelegt. Man geht hierbei davon aus, dem Bundesverfassungsgericht mit diesen Massnahmen zu entsprechen.

via Golem




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