Datenzugriff für Rechteinhaber
Und wieder ein neues Gesetz, über das abgestimmt wird: Es geht um den Zugriff der Musikindustrie auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung. Das Ganze nennt sich dann ‘Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums’. Stichtag ist der 11. April.
Bisher muss der Rechteinhaber den Umweg über Staatsanwalt/Richter nehmen, der dann per Beschluss die Daten der entsprechenden Person beim Provider anfordert. Das Strafverfahren wird dann in aller Regel eingestellt, aber die Daten sind für den Zivilprozess dann abgreifbar.
Dies würde damit dann wegfallen. Aber über die Umsetzung einer EG-Richtlinie hinaus, würde mit diesem Entwurf erstmalig ein Auskunftsanspruch gegenüber Dritten eingeführt werden, was nicht überall auf Wohlwollen trifft.
Eine richterliche Verfügung wäre noch immer nötig (die Musikindustrie wollte hier völlig freie Hand haben) und die Abmahnkosten würden für Privatleute auf 50 Euro für eine erste Abmahung beschränkt werden. Allerdings greift die von der Union vorgesehene Einschränkung auf Gewerbsmässigkeit nicht wirklich, da diese schon beim privaten Download eines einzigen Songs erfüllt wäre - es würden ja Kosten gespart.
Quelle: Gulli
Update: Heute ist der 11.04. und das Gesetz ist natürlich verabschiedet. So hat die Lobby sich mal wieder durchgesetzt, mehr will ich dazu jetzt gar nicht sagen, bin ja gerade erst von der Arbeit gekommen (bin kein Musikmanager und muss ja was für mein Geld tun). Wer die ganze Story will, kann sich das ja in einer vier-Seiten-Variante bei Golem reinballern. ![]()
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April 11th, 2008 at 23:59
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