Erste Erfolge

Diese Unterschrift hat sich gelohnt! :hurra:

Das Bundesverfassungsgericht hat nun per einstweiliger Verfügung beschlossen, dass Daten seitens der Provider zwar noch gespeichert werden dürfen, ein Zugriff von staatlicher Seite aber nur in besonderen Fällen möglich ist. Weitere Schnitte sind durchaus möglich, da die Verfassungsmässigkeit weiter ungeklärt ist.

Nach dieser Entscheidung ist die derzeitige Justizministerin Brigitte Zypries für den AK Vorrat nicht mehr tragbar:

Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um ’schwerste Kriminalität’, während das Gesetz in Wahrheit jede ‘mittels Telekommunikation’ begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie ‘in minimaler Weise um’, während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. … Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar.”, so Patrick Breyer.

Bis zur Hauptverhandlung im September ist die VDS nun also erstmal eingebremst, da nur beim Vorliegen einer schwerwiegenden Straftat im Einzelfall Zugriff auf die Daten gewährt wird (und nur dann, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre).

Der AK möchte nun, dass im Optimalfall andere Datensammelaktionen (z.B. Flugreisen, Briefe/Pakete, Bundestrojaner, Personalausweis, etc.) auf Eis gelegt werden.

Schönen Gruss an Herrn Dr. Schäuble & Co. Schön zu wissen, dass in diesem Land doch noch der Eine oder Andere nicht auf das Grundgesetz scheisst.

Quellen: Gulli, Golem


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  1. Vorratsdatenspeicherung wird eingeschränkt | Der güldene Blog — 19. März 2008 @ 16:32

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