Nix Online-Durchsuchung à la NRW
Die Online-Durchsuchung des Verfassungsschutzes NRW ist nun erstmal vom Bundesverfassungsgericht verboten worden, da diese Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Auch wurde ein neues Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen eingeführt. Allerdings kann im Falle einer existenziellen Bedrohung eingegriffen werden. In allen anderen Fällen muss der Staat eben anders ermitteln.
Dies betrifft allerdings nur die Vorgehensweise, wie sie in Nordrhein-Westfalen (massgeblich für die heimliche Online-Durchsuchung) geregelt ist, nicht generell die Online-Durchsuchung. Aber ist ist doch zumindest für den Anfang mal ein Bisschen was Positives.
Man darf gespannt sein, wie das nun weitergeht.
Quelle: Golem
Update: Hat nicht lange gedauert. IM Wolfgang will jetzt natürlich mit der Brechstange ran, und ratzfatz das neue BKA-Gesetz auf den Weg bringen. Wie mittlerweile bei Golem zu lesen ist, deutet Herr Dr. Schäuble (fast erwartungsgemäss) die Entscheidung nämlich für sich und seine Pläne.
Zwar sind die Hürden recht hoch gelegt worden, aber: “Die Maßnahme kann allerdings schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen.”, meint das Bundesverfassungsgericht.
Schäuble sagte dazu: “Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann, damit dem Bundeskriminalamt eine Kompetenz zur Abwehr von Gefahren aus dem internationalen Terrorismus - wie in der Föderalismusreform I vorgesehen - übertragen werden kann”
Die Online-Durchsuchung soll aber (laut Innenminister) nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen.
Na klar…
Eine Liste von berichtenden Blogs gibt es übrigens bei Ralphs Piratenblog.
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Februar 27th, 2008 at 13:15
[...] Nix Online-Durchsuchung à la NRW [...]
"Bundestrojaner" immerhin gegen Kinderpornos? » meint:Februar 27th, 2008 at 15:31
[...] blog.planet-kristen.com/2008/02/27/nix-online-durchsuchung-la-nrw/ (Nix Online-Durchsuchung à la NRW)www.fixmbr.de/kein-raum-fuer-heimliche-online-durchsuchungen/ (kein Raum für heimliche Online-Durchsuchungen) [...]