Wartet die Polizei keinen Richterbeschluss ab?
Dies jedenfalls behauptet ein anonymer (und nicht bestätigter) Bericht von einer Polizeidienststelle. Laut diesem hat die Polizei nämlich Zugriff auf Mailboxen bei deutschen Providern und nutzt genau diese, ohne richterliche Anordnung, auch bei Bagatelldelikten.
Bei Akutehaesslichkeit gibt es das Ganze zum Nachvollziehen (hier auch ein weiteres Statement, und noch eins und ein zweiter Blick auf das angeblich Geschehene). Auch Fefe und Heise berichteten.
Zwar ist seit der Einführung TKÜV das Überwachen von Postfächern gesetzlich geregelt und es existieren Zugänge für Überwacher, jedoch dürfen diese nur mit richterlicher Anordnung genutzt werden.
Sollte sich das alles wirklich so wie beschrieben dargestellt haben, ist das eine Riesenschweinerei und hätte so niemals passieren dürfen (und der Aussage diverser Politiker nach ja auch nicht können). Harren wir der Dinge, die da kommen.
Quelle: Gulli
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