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Freitag, 29. Februar 2008, 12:51 von KRiZZi
Gestern diskutierten Stefan Michalk (Geschäftsführer Bundesverband der Musikindustrie), Christian Solmecke (Anwalt der Kölner Kanzlei Wilde und Beuger) und Sven Hansen (Redakteur c’t) eine Stunde lang im Deutschlandfunk über das Thema Filesharing.
Wer sich für den Beitrag interessiert, kann diesen als Flash-Version hören oder auch als mp3 runterladen. Infos dazu gibt es hier.
Quelle: Gulli
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Freitag, 29. Februar 2008, 10:45 von KRiZZi
Die Online-Bildbearbeitung Picnik bietet ihre Premiumdienste jetzt auch kostenfrei, dafür Werbefinanziert an. Ohne Ads kostet der Spass dann allerdings nach wie vor 25 US-$ im Jahr.
Ausnahme: 2 der Funktionen (Kurveneinstellungen und Tonwertkorrektur) bleiben nur für zahlende Kunden verfügbar.
Quelle: Golem
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Freitag, 29. Februar 2008, 10:37 von KRiZZi
Microsoft nimmt das Erscheinen des ersten Servicepacks für Windows Vista gleich mal zum Anlass für Preissenkungen. Die Preise für die Retailversionen von Home Basic, Home Premium und Ultimate staffeln sich wie folgt:
| Version |
Vollversion |
statt vorher |
|
Update |
statt vorher |
| Home Basic |
179,00 |
229,00 |
|
94,00 |
119,00 |
| Home Premium |
219,00 |
299,00 |
|
119,00 |
199,00 |
| Ultimate |
309,00 |
499,00 |
|
289,00 |
329,00 |
Alle Preise verstehen sich in Euro, das Service Pack 1 ist in den Versionen dann schon enthalten.
Quelle: Golem
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Donnerstag, 28. Februar 2008, 15:30 von KRiZZi
Erst gestern wurde bekannt, dass StudiVZ in regelnmässigen Abständen mit der Polizei zusammenarbeitet und Kiffer ans Messer liefert.

Als ob das so was wie Werbung für den Betreiber Holtzbrinck wäre, kommt jetzt nach StudiVZ und SchülerVZ noch MeinVZ hinzu - für die Leute, die nicht (mehr) studieren oder zur Schule gehen und trotzdem ihre Daten und Bilder an ihre Bekannten (und wer weiss, an wen noch?) liefern möchten. Auch Werbebegeisterte sollen hier voll auf ihre Kosten kommen.
Die Verbraucherzentrale (vzbv) ruft die Leute zur Wachsamkeit und Zurückhaltung bei persönlichen Daten auf, da diese im worst case Zweckentfremdet werden, ohne dass der Urheber informiert wird. Es sollten keine Dienste genutzt werden, die irgendeine Zustimmung zur Weitergabe von Daten voraussetzen. Also: AGBs lesen!
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Mittwoch, 27. Februar 2008, 11:08 von KRiZZi
Die Online-Durchsuchung des Verfassungsschutzes NRW ist nun erstmal vom Bundesverfassungsgericht verboten worden, da diese Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Auch wurde ein neues Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen eingeführt. Allerdings kann im Falle einer existenziellen Bedrohung eingegriffen werden. In allen anderen Fällen muss der Staat eben anders ermitteln.
Dies betrifft allerdings nur die Vorgehensweise, wie sie in Nordrhein-Westfalen (massgeblich für die heimliche Online-Durchsuchung) geregelt ist, nicht generell die Online-Durchsuchung. Aber ist ist doch zumindest für den Anfang mal ein Bisschen was Positives.
Man darf gespannt sein, wie das nun weitergeht.
Quelle: Golem
Update: Hat nicht lange gedauert. IM Wolfgang will jetzt natürlich mit der Brechstange ran, und ratzfatz das neue BKA-Gesetz auf den Weg bringen. Wie mittlerweile bei Golem zu lesen ist, deutet Herr Dr. Schäuble (fast erwartungsgemäss) die Entscheidung nämlich für sich und seine Pläne.
Zwar sind die Hürden recht hoch gelegt worden, aber: “Die Maßnahme kann allerdings schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen.”, meint das Bundesverfassungsgericht.
Schäuble sagte dazu: “Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann, damit dem Bundeskriminalamt eine Kompetenz zur Abwehr von Gefahren aus dem internationalen Terrorismus - wie in der Föderalismusreform I vorgesehen - übertragen werden kann”
Die Online-Durchsuchung soll aber (laut Innenminister) nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen.
Na klar…
Eine Liste von berichtenden Blogs gibt es übrigens bei Ralphs Piratenblog.
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Mittwoch, 27. Februar 2008, 09:53 von KRiZZi
Die A.C. Element Company hat eine Firewall für USB-Ports unter Windows entwickelt, die den Zugriff von unerwünschten Devices verhindert. Dies geschieht mittels einer Whitelist, in der die erlaubten Geräte eingetragen werden. Diese kann sowohl mit den Seriennummern als auch mit den Marken der entsprechenden USB-Devices umgehen.
MyUSBOnly bietet einen gewissen Schutz vor beispielsweise Kollegen, die mal eben mit ihrem Stick Daten abgreifen wollen. Es schützt natürlich nicht vor Zugriffen, wenn z.B. von einem anderen Medium gebootet wird. Der Preis liegt bei 29,90 US$ (Einzelplatz), es gibt aber auch eine freie Version.
Quelle: Golem