Musikindustrie und Filesharing
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die EU-Staaten nicht dazu verpflichtet sind, Provider zur Datenherausgabe an Zivilkläger zu zwingen, da persönliche Daten von Filesharern stärker gechützt werden müssen als Konzerninteressen. Hier gibt es das Urteil in vollem Umfang.
Dies greift jetzt aber nicht zwingend auf nationaler Ebene, sondern heisst nur, dass ein solches Gesetz nicht eingeführt werden muss. Es verbietet den Staaten nicht, ein solches Gesetz einzuführen. Ausserdem werden Filesharer in der Regel ohnehin zuerst im Rahmen eines Strafverfahrens verfolgt, anschliessend wird meist erst nach Akteneinsicht zivilrechtlich geklagt (was im Übrigen bei Richtern und Staatsanwälten äusserst umstritten ist).
Quelle: Gulli
Rapidshare hingegen musste eine Niederlage gegen die GEMA einstecken. Laut dem Düsseldorfer Landgericht ist der Hoster nun doch für die Inhalte verantwortlich, die über seine Server laufen und muss diese nun kontrollieren und auch solche Maßnahmen ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss.
Die GEMA spricht von einem Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung ihres Repertoires und wird nun wohl mit diesem Sieg im Rücken auch gegen andere One-Klick-Hoster vorgehen.
Quelle: Golem















