Jagen Piratenjäger illegal?
Wie ich gerade bei Gulli lese, ist das Verfahren, das eine “Schweizer Firma”, die sich mit der Investigation von Filesharern beschäftigt (welche könnte das wohl sein?
), ebenfalls nicht legal. Sie verletzt damit nämlich offenbar Persönlichkeitsrechte.
Dies begründet sich darin, dass “diese Firma” so Akteneinsicht vor Abschluss der Strafverfahrens bekommt und auch vorher zivilrechtliche Ansprüche geltend macht. Damit wird das Fernmeldegheimnis verletzt, da noch nicht feststeht, ob das Verhalten des mutmasslichen Filesharers strafrechtlich tatsächlich von Belang ist. Eine ‘Durchbrechung des Fernmeldegeheimnisses‘ ist im privatrechtlichen Bereich nämlich nicht geregelt. Also muss nun entweder das Gesetz geändert werden, oder aber “die Firma” muss ‘die Bearbeitung von Personendaten… unterlassen“, so der Datenschutzbeauftragte.
“Die Schweizer”
haben nun eine Frist von 30 Tagen, die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten zu akzeptieren. Wenn nicht, gehts vors Bundesverwaltungsgericht
.
Anmerkung: Wer nicht weiss, welche “Firma” gemeint ist, dem sei folgendes gesagt: Sie stellt keine Eingabegeräte her!
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