Und er hat’s doch getan

Nun ist es amtlich: Bundespräsident Hort Köhler hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Sein Sprecher sagte, er habe keine Gründe gefunden, die ihn daran gehindert hätten.

Nun können ab 01.01. Polizei und Staatsanwaltschaft (richterlicher Beschluss vorausgesetzt) ein halbes Jahr lang auf die Verbindungsdaten zugreifen, die Kommunikationsunternehmen und Provider speichern müssen. Inhalte werden dabei -jedenfalls angeblich- nicht aufgezeichnet.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fürchtet, dass diese Daten nun auch bei wenig schwerwiegenden Straftaten herangezogen werden. Ausserdem dürften z.B. Nachrichtendienste oder Steuerfahnder ohne Richtervorbehalt auf Daten zugreifen – IP-Adressen fallen aus Sicht der Regierung nicht unter das Fernmeldegeheimnis.

Filesharer, zieht auch warm an!

Der letzte Strohhalm ist nun die Verfassungsbeschwerde des AK-Vorrat

Quelle: Gulli

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