Verfassungsrichters Einstellung zur VDS
Der Greifswalder Verfassungsrichter und Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Helmut Wolf hält die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung für nicht grundgesetzkonform. “Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist….Mit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt…..Der Bürger darf nicht so behandelt werden, als sei er ein potenzieller Straftäter“.
Er hält die Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat daher für sehr aussichtsreich.
Nach seiner (und nicht nur seiner
) Meinung verletzt die Vorratsdatenspeicherung nämlich das Fernmeldegeheimnis, dieses ist wiederum im Grundgesetz festgeschrieben. Das besagte LVG hatte sich im Jahre 99 mit der Schleierfahndung (verdachtsunabhängige Personenkontrollen) befasst. Damals hatte das Gericht gegen diese Massnahme entschieden. Eben genau dies ist aber auch bei der VDS der Fall.
Quelle: Golem
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