Heise verliert vor dem LG München

Das Münchener Landgericht hat Heise-Online verboten, zu der Firma Slysoft zu verlinken, da diese eine Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen vertreibt. Eine Plattenfirma hatte geklagt, und somit nun eine ‘Einschränkung der Pressefreiheit‘ erreicht.

Der Link wurde damals schon per einstweiliger Verfügung gestoppt. Nun wurde dem auch in der Hauptverhandlung entsprochen. Eine Verfassungsbeschwerde von Heise war gar nicht erst zugelassen worden.

Zur Urteilsbegründung: “Das Setzen von Hyperlinks kann wegen deren Eigenschaft als Gefahrenquelle auch im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung nicht grenzenlos zulässig sein.

Die Musikindustrie feiert sich als grossen Gewinner, Heise sieht darin eine wesentliche Einschränkung der Pressefreiheit.

Quelle: Golem

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