Kennzeichenscanner vor dem BVerfG

Insgesamt acht Bundesländer (Hessen, Schleswig-Holstein, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz - Baden-Württemberg soll 2008 folgen) haben den Scanner für PKW-Kennzeichen schon im Einsatz und überprüfen damit ohne Verdachtsmoment die Autofahrer. Schäuble hat natürlich auch schon ein Gesetz dafür in der Tasche. Nun haben drei Autofahrer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt. Ein Urteil wird im Frühjahr 2008 erwartet, wie der Stern berichtet.

Die Autos werden von einer Kamera aufgenommen, anschliessend wird deren Kennzeichen elektronisch und vollautomatisch mit den Fahndungen verglichen. Wird ein Treffer durch das Lesesystem (AKLS) gemeldet, wird die Polizei aktiv. Es existieren sowohl feste als auch mobile Anlagen. Angeblich kann ein solches Gerät in einer Stunde mehrere tausend Kennzeichen erfassen, was so die Fahndung nach etwa 500.000 Fahrzeugen ermöglichen soll.

Die Kläger berufen sich auf ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da die Polizei hier eine massenhafte heimliche Beobachtung von Unverdächtigen betreibt. Ferner ist der Verwendungszweck der so erhaltenen Daten nicht geklärt. Die Innenminister der Länder Hessen und Schleswig-Holstein (aus denen die Kläger stammen) werden am Dienstag in Karlsruhe bei der Verhandlung anwesend sein. Schäuble schickt ‘Beobachter’.

Laut Golem liegt die Trefferquote in Hessen allerdings gerade mal bei 0,03 Prozent, teilte das hessische Innenministerium dem Focus mit. Seit März wurden bereits eine Million Nummernschilder erfasst. Bei den ermittelten Fahrzeugen handelt es sich zu einem Drittel um Autos ohne gültige Haftpflichtversicherung. Bei den knapp 3 Millionen ausgeschriebenen Fahrzeugen handelt es sich nach Angabe von daten-speicherung.de (hier gibt es auch weiterführende Links zum Thema) um gestohlene/unversicherte Fahrzeuge.

Und das, obwohl die Anzahl gestohlener Autos zwischen ‘93 und ‘06 um 83 Prozent gesunken ist. Nach Angaben der Gesetzesgegner sind ca. 40 Prozent der Treffer falscher Alarm. Was diesen Leuten passiert, weiss man nicht. Ebenfalls wird befürchtet, dass mit diesen Daten Bewegungsprofile angefertigt werden. Somit wird Druck erzeugt, der die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit einschränken könnte.

Die Länder geben zur Datenspeicherung unterschiedliche Statements ab. In Hessen wird so behauptet, dass Nicht-Treffer nur für Sekunden gespeichert sind. In Bayern hat man wohl länger Zugriff auf die Daten, um diese für Ringfahndungen nutzen zu können. Auch der ADAC steht diesem System kritisch gegenüber - dort stört man sich vor allem am Aspekt der Heimlichkeit des Filmens.

Das BVerfG interessiert sich offenbar auch dafür, ob auch die Insassen der Autos erkennbar sind. Hierfür liegen wohl 2 Originalaufnahmen aus Hessen vor, auf denen Umrisse der Fahrzeuges erkennbar sind, der Innenraum aber nicht erkennbar ist. Ob dies aber bei allen Fotos so ist, ist allerdings vollkommen unklar.

Hier werden wieder, genau wie bei der Vorratsdatenspeicherung der Telefon- und Internetverbindungsdaten, unschuldige Bürger wie potentielle Straftäter behandelt. Entscheiden sich die Richter in Karlsruhe für eine Erlaubnis dieser Überwachungsmassnahme, würde das einer Überwachung der gesamten Bevölkerung durch ständigen Abgleich mit polizeilichen Daten den Weg ebnen. Hierzu zählten dann z.B. eine automatische Überprüfung aller aktiven Handys, permanente Fahndung anhand RFID-Chips in Ausweisen oder biometrische Gesichtserkennung auf der Strasse.

Die Beschwerdeführer werden durch den Datenschutzexperten und Rechtsanwalt Dr. Kauß vertreten. Sie wollen eine solche Massnahme nur zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit richterlicher Genehmigung hinnehmen.


Kein Kommentar

Noch kein Kommentar.

RSS feed für Kommentare zu diesem Post. TrackBack URI.


Schreib was!

* = Pflichtfeld



Kommentarvorschau



WordPress Theme Design

Smileys by GreenSmilies.com