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Freitag, 30. November 2007, 18:05 von KRiZZi
Dass sich die Regierung dieses Landes einen Scheiss für das Grundgesetz interessiert, haben wohl mittlerweile auch die letzten Kapiert. So wundert es wohl niemanden, dass auch der Bundesrat nun “JA” zur Vorratsdatenspeicherung gesagt hat. Ab dem 01.01.2008 werden nun wohl alle Verbindungsdaten für ein halbes Jahr gespeichert.
Die einzige Hoffnung, die noch bleibt ist die Verfassungsbeschwerde, die weiterhin jeden Tag mehrere hundert Vollmachten an Zuwachs bekommt. Die angegebenen 13.000 Kläger werden nur deswegen genannt, weil es keine aktuelle Zählung gibt.
Es wird auch weiterhin zu Protesten aufgerufen. Der AK Vorrat weist darauf hin, dass die Vorschrift des § 113 Telekommunikationsgesetz entgegen der Aussagen der Bundesjustizministerin ermöglichen wird, Internetnutzer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten soll diese Befugnis bestehen.
Twister (Bettina Winsemann) fügt hinzu: “Damit wird nicht nur klar, dass die Befürchtungen der Bürgerrechtler mehr als berechtigt und die Beruhigungen der Politiker nichts als Beschwichtigungen waren. Nein, es wird auch klar, dass hier die Privatsphäre aller TK-Nutzer abgeschafft wird, um demnächst aufzuklären, wer einen Klingelton aus dem Internet geladen hat. Das ist an Absurdität nicht zu überbieten.“

Quellen: Gulli, Netzpolitik
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Mittwoch, 28. November 2007, 21:22 von KRiZZi
Der Greifswalder Verfassungsrichter und Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Helmut Wolf hält die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung für nicht grundgesetzkonform. “Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist….Mit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt…..Der Bürger darf nicht so behandelt werden, als sei er ein potenzieller Straftäter“.
Er hält die Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat daher für sehr aussichtsreich.
Nach seiner (und nicht nur seiner
) Meinung verletzt die Vorratsdatenspeicherung nämlich das Fernmeldegeheimnis, dieses ist wiederum im Grundgesetz festgeschrieben. Das besagte LVG hatte sich im Jahre 99 mit der Schleierfahndung (verdachtsunabhängige Personenkontrollen) befasst. Damals hatte das Gericht gegen diese Massnahme entschieden. Eben genau dies ist aber auch bei der VDS der Fall.
Quelle: Golem
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Mittwoch, 28. November 2007, 09:45 von KRiZZi
An einem Handy mit eingebautem RFID-Leser arbeitet der Hersteller Samsung, berichtet Golem heute. Dies soll dem Kunden helfen Informationen über beispielsweise Waren oder Veranstaltungen zu erhalten.
Bevor Samsung die Chips direkt in die Modelle einbaut, will mann gegebenenfalls Nachrüstkits für vorhandene Modelle anbieten. Dieser Baustein nutzt das 900MHz-UHF-Band, hat eine Fläche von 6,5 Quadratmillimeter und braucht lediglich 850 Milliwatt.
Anmerkung: Dies wäre vielleicht auch mal eine sinnvolle Nutzung eines RFID-Chips. Wenigstens werden hier keine personenbezogenen Daten gespeichert.
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Mittwoch, 28. November 2007, 00:01 von KRiZZi
Das Münchener Landgericht hat Heise-Online verboten, zu der Firma Slysoft zu verlinken, da diese eine Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen vertreibt. Eine Plattenfirma hatte geklagt, und somit nun eine ‘Einschränkung der Pressefreiheit‘ erreicht.
Der Link wurde damals schon per einstweiliger Verfügung gestoppt. Nun wurde dem auch in der Hauptverhandlung entsprochen. Eine Verfassungsbeschwerde von Heise war gar nicht erst zugelassen worden.
Zur Urteilsbegründung: “Das Setzen von Hyperlinks kann wegen deren Eigenschaft als Gefahrenquelle auch im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung nicht grenzenlos zulässig sein.“
Die Musikindustrie feiert sich als grossen Gewinner, Heise sieht darin eine wesentliche Einschränkung der Pressefreiheit.
Quelle: Golem
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Dienstag, 27. November 2007, 23:48 von KRiZZi
Die Capture-Software ‘SnagIt’ von TechSmith gibt es jetzt in der Version 7.25 umsonst zum Download. Man muss sich nur kostenlos registrieren, um sie zu nutzen - der Key wird dann per eMail verschickt.
Die Vorversion der aktuellen 8.2 wartet mit allem auf, was eine Screenshot-Software so braucht. Dazu zählen unter anderem DirectX, freie Bereichsauswahl, verschiedene Bildformate, eMail-/FTP-/Messenger-Funktion, Profile, Druckfunktion und rudimentäre Zeichentools.
Quelle: Golem
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Dienstag, 27. November 2007, 22:55 von KRiZZi
Ich wollte an dieser Stelle nur mal ganz fix darauf aufmerksam machen, dass wir das Computerguard-Forum nun auf eine andere Softwarelösung, nämlich vBulletin umgestellt haben. Es ist zwar noch nicht alles 100%ig fertig, aber es lässt sich schon sehr gut damit arbeiten.
Schwerpunktmässig geht es natürlich nach wie vor um Sicherheitsfragen (und -antworten), Betatests und Vorstellung von Virenscannern, Firewalls und anderen Security-Lösungen. Aber auch trivialere Dinge kommen nicht zu kurz. So wird z.B. zur Zeit mit dem besten Weihnachtsmarkt geprotzt. 
Interessierte sollten sich einfach mal blicken lassen.