Crysis’ Systemanfoderungen

Wie auch schon Computerbase gestern und Golem heute berichteten, hat Crytek auf incrysis.com die Systemanforderungen für das Spiel Crysis bekanntgegeben.

Minimale Konfiguration:

  • Windos XP/Vista
  • Intel 2,8(XP)/3,2(Vista) GHz CPU *
  • 1(XP)/1,5(Vista) GB RAM
  • 256 MB Grafikkarte **
  • 12 GB freier Festplattenspeicher
  • DirectX 9.0c-kompatible Soundkarte

* oder Intel Core 2,0(XP)/2,2(Vista) GHz oder AMD Athlon 2800+(XP)/3200+(Vista)

** Chipsätze nVidia GeForce 6800GT, ATi Radeon 9800pro(XP)/x800pro(Vista). Die Notebook-Versionen der Chipsätze könnten funktionieren, werden aber nicht offiziell unterstützt. Onboard-Grafikchips werden nicht unterstützt. Neueste Treiber werden vorausgesetzt.

Empfohlene Konfiguration:

  • Windows XP/Vista
  • Intel Core 2 Duo 2,2 GHz oder AMD Athlon 64 X2 4400+
  • 2 GB RAM
  • nVidia GeForce 8800 GTS/640 oder vergleichbar

Die Grafikkarte muss DirectX9/Shader Model 2.0 unterstützen. DirectX10 wird nur unter Vista möglich sein. Es werden Multi-CPU und -GPU Systeme unterstützt. Bei einem 64Bit-System werden ca. 10-15% Leistungszuwachs erwartet. In Kombination mit Doppelkernprozessoren sogar 30%. AGEIAs PhysX-Karten werden nicht unterstützt. DirectX9- und DirectX10-Systeme können nicht zusammen an einem Server im Multiplayermodus spielen. DirectX9-Grafikkarten werden an DirectX10-Servern nicht akzeptiert. Andersrum soll dies funktionieren, jedoch wird die DirectX10-Leistung auf DirectX9 zurückgestuft.

Und die Moral von der Geschicht: Versuch’s mit alter Hardware nicht.

Pimp my Skype

Seit heute gibt es Skype in der Version 3.6 für Windows als Beta. Damit ist es nun auch ohne Strickerei möglich (entsprechende Hardware vorausgesetzt) die Videobilder in höherer Auflösung zu übertragen.

Genau genommen benötigt man einen PC mit Doppelkern-CPU und eine Logitech-Webcam. Andere Cams werden -zumindest in der Betaphase- noch nicht unterstützt. Möglicherweise ist dies aber auch ein Abkommen zwischen Skype und Logitech.

Eine Auflistung der supporteten Kameras findet sich hier. Auch muss hier ein aktueller Treiber zum Einsatz kommen, der zur Zeit auch nur als Betaversion verfügbar ist. Der Upstream muss bei minimal 380KBit/s liegen, was aber heute durchaus nicht unüblich ist.

Quelle: Golem

TV-Tipp

Morgen Abend, 22:15 Uhr bei SternTV sind die Rechtsanwälte Christian Solmecke und Clemens Rasch zu Gast. Es geht um das Thema Filesharing.

Rasch arbeitet im Auftrag der IFPI. Solmecke berichtet in seiner Filesharing-Abmahnungs-FAQ von über 40.000 Usern, die bereits von Raschs proMedia abgemahnt wurden.

Diese beiden treffen morgen nun bei RTL direkt aufeinander. Es darf mit heissen Kontroversen gerechnet werden.

Quelle: Gulli

Update: Schade, die ‘heissen Kontroversen’ sind ausgeblieben. Während Rasch redete und redete hat sich sein Kollege Solmecke imho etwas zu ruhig verhalten. Schade, ich hatte mir mehr davon versprochen!

Schöner, neuer Ausweis für die schöne, neue Welt

Wenn es nach SPD-Mann Dieter Wiefelspütz geht, soll in Zukunft jeder Bürger ab 16 seine Fingerabdrücke für den Personalausweis abgeben. Es soll allerdings keine Zentraldatei geben, in der unbescholtene Bürger verzeichnet sind.

Er bezeichnet dies als “faszinierendes Modernisierungsprojekt” und “zeigemässen Personalausweis“, der “der Beste der Welt” sein werde. Zwar hält er das Ganze auch für “diskussionswürdig“, verweist aber auf Vorteile, wie das Erledigen von Meldeangelegenheiten vom heimischen PC aus.

Dem Tagesspiegel gegenüber wurde seitens der SPD geäussert: “Fingerabdrücke ja, Datei nein“. Auch einer der Kritiker, Klaus Uwe Benneter sagte, er möchte sicher sein, dass es keine technische Möglichkeit gibt, später eine Datei zu erstellen. Er könne sich ansonsten generell eine Verständigung auf ein solches Dokument vorstellen. Hans-Peter Uhl (CSU) wäre eine Speicherung bei der ausgebenden Behörde zwar lieber, aber bei der Haltung der SPD würde diese Forderung zurückgestellt.

2009 soll der Ausweis dann kommen, und zwar im Scheckkartenformat mit RFID-Chip. Zwei Fingerabdrücke und ein Digitalfoto sollen dort gespeichert werden. Mit einer PIN und einer digitalen Signatur soll er so evtl. auch für eine Authentifizierung beim Austausch mit Behörden über das Internet dienen. Dies soll dann z.B. den Kauf von Produkten erleichtern, bei denen ein Altersnachweis erbracht werden muss.

Quelle: Golem

Mein Kommentar:

Wieso muss ich mich in diesem Land (in dem ich nunmal geboren bin und lebe) eigentlich wie ein Schwerverbrecher behandeln und totalüberwachen lassen? Wieso muss ich mit einem RFID-Chip herumlaufen, der erwiesenermassen nicht sicher ist?

Ich frage mich auch, wie Herr Benneter die Möglichkeit einer späteren Dateierstellung ausschliessen will.

Was, wenn ich meine Fingerabdrücke nun einfach verweigere?

NetCologne macht in Sachen Mobilfunk

Der Kölner Telekommunikationsanbieter NetCologne hat heute neben den erfolgreich etablierten Abteilungen Festnetz, DSL und Kabel-TV eine eigene Mobilfunksparte eingeführt. Zur Präsentation im KölnTurm (30. Stock) waren diverse Gäste geladen.

Bis Ende 2008 will man 25.000 Neukunden gewonnen haben. NetCologne wird hierbei nicht nur als Provider, sondern als MVNO (Mobile Virtual Network Operator) fungieren. Partner ist hierbei die ePlus Mobilfunk GmbH & Co. KG auf deren Infrastruktur zurückgegriffen wird.

Ab sofort gibt NC SIM-Karten aus (015776 + 5-stellige Rufnummer). Angeboten werden via Internet eigene Dienste (SMS, MMS, WAP), Tarife und Produktkombinationen. Freischaltungen erfolgen allerdings lt. Geschäftsführer Werner Hanf erst ab dem 20./21. Oktober.

Zum Beginn wird es 3 Endkunden-Pakete geben:

  • Doppel-Flat
  • Joker-Flat
  • Netmobil-Flat

Hierbei gilt:

  • 2 Mbit/Sekunde für 54,80 €
  • 6 Mbit/Sekunde für 59,80 €
  • 18 Mbit/Sekunde für 64,80 €

Die SIM-Karten sind UMTS-fähig. Sonderrufnummern und Auslandsgespräche sind nicht in der Flat enthalten. Im Laufe des Jahres sollen zusätzliche Angebote entwickelt werden, um mehr Kunden aus dem eigenen Netz mit günstigen Tarifen versorgen zu können.

Quelle: koeln-nachrichten.de

Meine Meinung : Ich war >10 Jahre lang Kunde bei NetCologne und eigentlich niemals unzufrieden.OK, der Umgang mit den Verbindungsdaten hat mir nicht sonderlich gefallen - aber das läuft ja kaum irgendwo zufriedenstellend ab. Alles in Allem:

Wie geht es mit Thunderbird weiter?

Nachdem letzte Woche bekannt wurde, dass Scott MacGregor (als Chefentwickler von Thunderbird) Mozilla verlassen wird, berichtet Golem heute darüber, dass nun auch mit David Bienvenu der zweite Mann aus der Führungsebene das Entwicklerteam verlässt.

In seinem Blog liess er bereits am 5.10. verlauten, dass er noch bis zum 12.10. für Mozilla arbeite, sich dann aus der Entwicklung zurückzieht. Jedoch will er, genau wie MacGregor, weiterhin Add-ons programmieren.

Über die Gründe für das Ausscheiden ist auch hier nichts bekannt. Es wurde aber letzte Woche schon spekuliert, dass MacGregor die Umwandlung des Projektes in ein eigenes Unternehmen nicht zusagt. Die könnte natürlich auch ein möglicher Beweggrunde für Bienvenu sein. Jetzt wird wild spekuliert, ob die Beiden an einem anderen Mailclient arbeiten.

Hoffen wir mal, dass das Ganze positive Auswirkungen auf den Mailclient hat (ja, auch ich nutze Thunderbird)!

Teures Filesharing

In Amiland ist eine alleinerziehende Mutter (also nicht Britney Spears ) von einem Geschworenengericht zu einer 222.000US$-Geldstrafe für 24 Songs verurteilt worden.

Sie hatte 1.702 Tracks in ihrem KaZaa-Shared-Ordner - bei 24 davon konnte man ihr die Verbreitung nachweisen. Die Geldstrafe (9.250$/Track) wurde für das Anbieten -unabhängig davon, ob ein Download gegeben war- festgelegt.

Ihre IP sowie die MAC-Adresse ihrer Netzwerkkarte konnten eindeutig nachgewiesen werden. Ausserdem hatte sie ihre Hotmail-Adresse für KaZaa benutzt. Leichter kann man es der RIAA kaum machen.

Quelle: Gulli

Blödheit muss ja bekanntlich bestraft werden. Aber ob’s dann gleich 9.250 Dollars pro MP3, WMA oder was auch immer sein müssen?

Update: Die Betroffene, Jammie Thomas, will vermutlich gegen das Urteil Berufung einlegen. Über die Chancen ist man sich nicht einig.

Dafür spricht, dass die Summe von 9250 Dollar relativ absurd ist, weil ja nicht mal nachgewiesen wurde, ob die von ihr angebotenen Songs überhaupt runtergeladen wurden.

Dagegen spricht, dass das Anbieten zweifelsfrei per IP-Log nachgewiesen wurde. Ausserdem würden inkl. Gerichtskosten schnell mal 500.000 Dollar zusammenkommen (Frau Thomas verdient im Jahre ~36.000$). Die Berufung kostet zusätzlich.

Wer sich über Einzelheiten informieren oder Jammie Thomas unterstützen möchte, kann dies hier tun.

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