Gravenreuth in Berlin verknackt

Das Amtsgericht Berlin hat den Münchner Abmahn-Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth gestern wegen versuchten Betruges zu 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Dieser hatte ungerechtfertigt die Domain der taz pfänden lassen. Schon im letzten Jahr mahnte er die taz ab, weil er unaufgefordert eine Bestätigungs-eMail für deren Newsletter erhalten hatte (ja, wir reden hier über das durchaus übliche ‘double-opt-in‘ ). Er erwirkte eine einstweilige Verfügung und liess die taz mehr als 600 Euro zahlen.

Der Betrag wurde lt. taz bezahlt, dennoch liess Gravenreuth deren Domain pfänden. Als der Sympathiebolzen diese dann versteigern wollte, erwirkte wiederum die taz eine einstweilige Verfügung, und das Verbot gegen das o.g. eMail-Bestätigungsverfahren wurde wieder aufgehoben.

Nun stellte die Zeitung Strafanzeige wegen versuchten Betruges, da Gravenreuth behauptete, die taz habe den Betrag nicht gezahlt, was aber widerlegt wurde. Bei der anschliessenden Durchsuchung der Kanzlei des Anwalts fand die Polizei ein Fax, das Gravenreuth überführte, der nun wohl nur noch versuchte, sich herauszureden.

Das wurde offenbar sogar dem Gericht zu blöd. Ergebnis: 6 Monate ohne Bewährung und keine Geldstrafe, da der Anwalt bereits 2000 zu Geldstrafen wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen verurteilt wurde. Das Gericht betonte, dass die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt werden müsse.

Leider ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, so dass der Münchner noch Berufung einlegen kann. Gegenüber Golem sagte der Anwalt heute, er habe bis zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung noch offene Forderungen gegenüber der taz gehabt. Er habe einen Zahlungseingang auf eine von der Zeitung gewählten Bezeichnung verbucht, da in diesem Fall bei Unklarheit ungesicherte Forderungen zuerst abgedeckt werden müssten.

Falsch sei, dass er die Pfändung mit dem Nichterhalt des Geldes begründet habe, wie die taz in ihrem Artikel schrieb. Die Hauptsacheklage gegen die taz sei ebenfalls noch anhängig, ein Termin ist für August 2008 angesetzt, so Gravenreuth.

Bis dahin ist er dann vielleicht auch wieder aus dem Knast raus!

Quelle: Golem, Gulli


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