Sep 12 2007

Gravenreuth in Berlin verknackt

Das Amtsgericht Berlin hat den Münchner Abmahn-Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth gestern wegen versuchten Betruges zu 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Dieser hatte ungerechtfertigt die Domain der taz pfänden lassen. Schon im letzten Jahr mahnte er die taz ab, weil er unaufgefordert eine Bestätigungs-eMail für deren Newsletter erhalten hatte (ja, wir reden hier über das durchaus übliche ‘double-opt-in‘ ). Er erwirkte eine einstweilige Verfügung und liess die taz mehr als 600 Euro zahlen.

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